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Checkliste nach dem Unfall

Zuerst Sicherheit.
Dann den Schaden klären.

Wenn gerade ein Unfall passiert ist, haben Menschen und die sichere Unfallstelle Vorrang. Die Begutachtung kommt danach.

Akute Gefahr oder Verletzte?

Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr, leisten Sie Hilfe im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und rufen Sie den Rettungsdienst unter 112. Für die Polizei gilt 110.

Die Reihenfolge

Was jetzt wichtig ist.

01 · Unfallstelle sichern

Warnblinker einschalten, auf den Verkehr achten und sich an einen sicheren Ort bringen. Warnweste und Warndreieck einsetzen, soweit das gefahrlos möglich ist.

02 · Hilfe organisieren

Bei Verletzten oder akuter Gefahr den Notruf wählen. Bei unklarer Lage, Streit über den Ablauf oder fehlenden Angaben kann die Polizei das weitere Vorgehen klären.

03 · Angaben festhalten

Wenn die Situation sicher ist: Beteiligte, Kennzeichen, Zeugen und Unfallort notieren. Fotografieren Sie Übersicht, Fahrzeugpositionen und erkennbare Schäden, ohne sich dafür in Gefahr zu bringen.

Nach der akuten Situation

Unterlagen sammeln, bevor Details verloren gehen.

  • Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort und Ihre Erinnerung an den Ablauf sachlich.
  • Bewahren Sie Fotos, Kontaktdaten und gegebenenfalls das polizeiliche Aktenzeichen auf.
  • Melden Sie den Schaden entsprechend den Vorgaben Ihres Versicherungsvertrags.
  • Lesen Sie Unterlagen vor einer Unterschrift; lassen Sie unklare Erklärungen erläutern.
  • Stimmen Sie vor Reparaturbeginn ab, welche Dokumentation noch benötigt wird.

Ob das Fahrzeug noch sicher gefahren werden kann, lässt sich nicht mit dieser Checkliste entscheiden. Bei Zweifeln nicht weiterfahren, sondern fachliche Hilfe vor Ort organisieren.

Wenn die Unfallstelle geklärt ist

Wann ist ein Gutachten sinnvoll?

Nicht jeder Kratzer erfordert ein vollständiges Gutachten. Bei einem kleinen, überschaubaren Schaden können Fotos und ein Kostenvoranschlag ausreichen. Bei umfangreicheren oder unklaren Schäden kann eine Begutachtung den Reparaturaufwand und nötige Fahrzeugwerte klären. Sie können mir schildern, was passiert ist und wo das Fahrzeug steht. Wir besprechen den passenden Umfang und die Kosten vor einem Auftrag.

Zum Unfall- und Schadensgutachten →

Kurz erklärt

Ihre Fragen

Muss ich sofort ein Gutachten beauftragen?

Nein. Zuerst kommen Sicherheit, notwendige Hilfe und die Sicherung der Angaben. Danach lässt sich klären, ob ein Gutachten, ein begrenzter Nachweis oder zunächst die Abstimmung mit Ihrer Versicherung sinnvoll ist.

Darf ich den Gutachter selbst wählen?

Nach einem unverschuldeten Haftpflichtunfall können Sie grundsätzlich einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Die Erstattung der Kosten hängt unter anderem davon ab, ob das Gutachten erforderlich ist. Bei Kasko stimmen Sie die Beauftragung vorher mit Ihrer Versicherung ab. Wurde bereits ein Gutachten erstellt, klären Sie mögliche zusätzliche Kosten, bevor Sie ein weiteres beauftragen. ADAC: Gutachterwahl und Unfallbegutachtung.

Was mache ich, wenn die Versicherung eine Position kürzt?

Fordern Sie die Begründung an und bewahren Sie das Schreiben auf. Technische Rückfragen zu meinem Gutachten kann ich erläutern. Eine strittige Anspruchsdurchsetzung ist Aufgabe einer Rechtsberatung.

Kann ich den Schaden auszahlen lassen, ohne zu reparieren?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Abrechnung ohne Reparaturrechnung möglich; das wird fiktive Abrechnung genannt. Dabei werden nicht automatisch alle kalkulierten Positionen ausgezahlt. Umsatzsteuer ist bei Sachschäden nur zu ersetzen, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Welche Abrechnung für Sie infrage kommt, sollte im Einzelfall geklärt werden. § 249 BGB.

Ihr Ansprechpartner

Rufen Sie mich an.
Oder schreiben Sie mir.

Sie erreichen mich unter 0172 5286245 telefonisch und per WhatsApp, auch abends und am Wochenende. Besichtigung und Fertigstellung stimmen wir persönlich ab.

Das Erstgespräch per Telefon oder WhatsApp ist kostenlos. Honorar und Zahlungsweise vereinbaren wir vor einem Auftrag.

Für den ersten Kontakt

Was ist passiert und wo steht das Fahrzeug? Diese Angaben reichen für den Einstieg. Welche Fotos oder Unterlagen ich brauche, klären wir anschließend.

info@goetz-gutachten.de

Besichtigung bei Ihnen oder am Fahrzeugstandort nach Absprache.

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