01 · Unfallstelle sichern
Warnblinker einschalten, auf den Verkehr achten und sich an einen sicheren Ort bringen. Warnweste und Warndreieck einsetzen, soweit das gefahrlos möglich ist.
Wenn gerade ein Unfall passiert ist, haben Menschen und die sichere Unfallstelle Vorrang. Die Begutachtung kommt danach.
Warnblinker einschalten, auf den Verkehr achten und sich an einen sicheren Ort bringen. Warnweste und Warndreieck einsetzen, soweit das gefahrlos möglich ist.
Bei Verletzten oder akuter Gefahr den Notruf wählen. Bei unklarer Lage, Streit über den Ablauf oder fehlenden Angaben kann die Polizei das weitere Vorgehen klären.
Wenn die Situation sicher ist: Beteiligte, Kennzeichen, Zeugen und Unfallort notieren. Fotografieren Sie Übersicht, Fahrzeugpositionen und erkennbare Schäden, ohne sich dafür in Gefahr zu bringen.
Ob das Fahrzeug noch sicher gefahren werden kann, lässt sich nicht mit dieser Checkliste entscheiden. Bei Zweifeln nicht weiterfahren, sondern fachliche Hilfe vor Ort organisieren.
Nicht jeder Kratzer erfordert ein vollständiges Gutachten. Bei einem kleinen, überschaubaren Schaden können Fotos und ein Kostenvoranschlag ausreichen. Bei umfangreicheren oder unklaren Schäden kann eine Begutachtung den Reparaturaufwand und nötige Fahrzeugwerte klären. Sie können mir schildern, was passiert ist und wo das Fahrzeug steht. Wir besprechen den passenden Umfang und die Kosten vor einem Auftrag.
Nein. Zuerst kommen Sicherheit, notwendige Hilfe und die Sicherung der Angaben. Danach lässt sich klären, ob ein Gutachten, ein begrenzter Nachweis oder zunächst die Abstimmung mit Ihrer Versicherung sinnvoll ist.
Nach einem unverschuldeten Haftpflichtunfall können Sie grundsätzlich einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Die Erstattung der Kosten hängt unter anderem davon ab, ob das Gutachten erforderlich ist. Bei Kasko stimmen Sie die Beauftragung vorher mit Ihrer Versicherung ab. Wurde bereits ein Gutachten erstellt, klären Sie mögliche zusätzliche Kosten, bevor Sie ein weiteres beauftragen. ADAC: Gutachterwahl und Unfallbegutachtung.
Fordern Sie die Begründung an und bewahren Sie das Schreiben auf. Technische Rückfragen zu meinem Gutachten kann ich erläutern. Eine strittige Anspruchsdurchsetzung ist Aufgabe einer Rechtsberatung.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Abrechnung ohne Reparaturrechnung möglich; das wird fiktive Abrechnung genannt. Dabei werden nicht automatisch alle kalkulierten Positionen ausgezahlt. Umsatzsteuer ist bei Sachschäden nur zu ersetzen, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Welche Abrechnung für Sie infrage kommt, sollte im Einzelfall geklärt werden. § 249 BGB.
Sie erreichen mich unter 0172 5286245 telefonisch und per WhatsApp, auch abends und am Wochenende. Besichtigung und Fertigstellung stimmen wir persönlich ab.
Das Erstgespräch per Telefon oder WhatsApp ist kostenlos. Honorar und Zahlungsweise vereinbaren wir vor einem Auftrag.
Was ist passiert und wo steht das Fahrzeug? Diese Angaben reichen für den Einstieg. Welche Fotos oder Unterlagen ich brauche, klären wir anschließend.
Besichtigung bei Ihnen oder am Fahrzeugstandort nach Absprache.
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