GÖTZ KFZ-Sachverständigenbüro Kontakt
Honorar & Kostenerstattung

Was kostet
ein Kfz-Gutachten?

Das Erstgespräch ist kostenlos. Für das Gutachten vereinbaren wir ein Honorar. Der Preis richtet sich nach Anlass und Umfang. Was Sie beauftragen, wie das Honorar berechnet wird und wer die Kosten trägt, klären wir vorab.

Telefon & WhatsApp rund um die Uhr · Vor-Ort-Termine nach Absprache

Vor der Beauftragung

So vereinbaren wir den Preis.

Der benötigte Umfang

Wir klären, wofür Sie das Gutachten benötigen: zur Dokumentation eines Unfallschadens, für einen Fahrzeugwert oder für einen anderen konkreten Anlass.

Honorar und Nebenkosten

Vor dem Auftrag besprechen wir das Honorar beziehungsweise seine Berechnungsgrundlage. Dazu gehören mögliche Nebenkosten, etwa für Anfahrt oder zusätzliche Untersuchungen.

Abrechnung und Eigenkosten

Wir besprechen, wie die Rechnung bezahlt wird und ob Eigenkosten entstehen können. Dass eine Versicherung beteiligt ist, bedeutet nicht automatisch, dass sie alle Kosten erstattet.

Die Fälle unterscheiden sich

Wer trägt die Gutachterkosten?

Unverschuldeter Unfall

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die erforderlichen Gutachterkosten. Bei Mithaftung oder einem Bagatellschaden können Kosten bei Ihnen verbleiben. Für Kaskoschäden gelten die Bedingungen Ihres Vertrags.

Eigene Kaskoversicherung

Kasko kann je nach Vertrag unterschiedliche Ereignisse betreffen, etwa Unfall-, Hagel- oder Wildschäden. Stimmen Sie eine eigene Gutachterbeauftragung vorher mit dem Versicherer ab.

Bewertung oder Leasingrückgabe

Wertgutachten und Prüfungen zur Leasingrückgabe sind kostenpflichtig. Umfang und Honorar vereinbaren wir vor dem Auftrag; eine Versicherungserstattung wird hier nicht vorausgesetzt.

Orientierung zu Honoraren

Wie lassen sich Gutachterhonorare einordnen?

Die BVSK-Honorarbefragung 2024 gibt einen Einblick in erhobene Sachverständigenhonorare. Sie ist keine verbindliche Gebührenordnung. Für Ihren Auftrag zählt unsere Honorarvereinbarung, nicht ein Betrag aus einer fremden Tabelle.

Honorarinformationen beim BVSK →

Für die Erstattung erforderlicher Schadenkosten ist unter anderem § 249 BGB maßgeblich. Bei strittiger Haftung oder Erstattung ist eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls sinnvoll.

Kurz erklärt

Ihre Fragen

Ist das Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall immer kostenlos?

Nein, eine vollständige Erstattung lässt sich nicht pauschal zusagen. Das Gutachten ist eine kostenpflichtige Leistung; eine andere Frage ist, wer diese Kosten erstatten muss. Entscheidend sind unter anderem die Haftung und ob das Gutachten erforderlich war. Die unterschiedlichen Schadenfälle im Überblick →

Rechnen Sie direkt mit der Versicherung ab?

Ja, bei Unfallgutachten biete ich die Direktabrechnung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung an. Voraussetzungen und Zahlungsweise besprechen wir vor dem Auftrag. Direktabrechnung ist keine Garantie für eine vollständige Erstattung; mögliche Eigenkosten klären wir vorab.

Bekomme ich einen Festpreis?

Ob ein Festpreis für Ihren Auftrag möglich ist, besprechen wir anhand des Fahrzeugs und des gewünschten Umfangs. Das Honorar beziehungsweise seine Berechnungsgrundlage vereinbaren wir vor der Beauftragung.

Ihr Ansprechpartner

Klären wir die Kosten.
Bevor Sie beauftragen.

Sie erreichen mich unter 0172 5286245 telefonisch und per WhatsApp, auch abends und am Wochenende. Besichtigung und Fertigstellung stimmen wir persönlich ab.

Das Erstgespräch per Telefon oder WhatsApp ist kostenlos. Honorar und Zahlungsweise vereinbaren wir vor einem Auftrag.

Was brauche ich für eine Kostenanfrage?

Nennen Sie mir Ihr Fahrzeug, den Anlass und den aktuellen Standort. Bei einem Unfall hilft eine kurze Schilderung des Schadens. Eine vollständige Schadenakte brauchen Sie für das Erstgespräch noch nicht.

info@goetz-gutachten.de

Besichtigung bei Ihnen oder am Fahrzeugstandort nach Absprache.

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