Der Schaden ist nicht nur oberflächlich.
Ein Unfallgutachten dokumentiert die festgestellten Schäden, den Reparaturweg und die Kosten. Je nach Fall gehören auch Fahrzeugwerte und eine mögliche Wertminderung dazu.
Was steht in Ihrem Unfallgutachten? Sie erhalten Schadenfotos, eine Reparaturkalkulation und die erforderlichen Fahrzeugbewertungen. Ich untersuche Ihr Fahrzeug vor Ort und erläutere Ihnen die Ergebnisse.
Jeremy Götz · Kfz-Meister & Sachverständiger
Kostenloses Erstgespräch · Telefon & WhatsApp rund um die Uhr
Besichtigung und Fertigstellung nach Absprache

Ein Unfallgutachten dokumentiert die festgestellten Schäden, den Reparaturweg und die Kosten. Je nach Fall gehören auch Fahrzeugwerte und eine mögliche Wertminderung dazu.
Dann kann ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten ausreichen. Ein sichtbarer Kratzer allein sagt allerdings noch nicht, ob darunter weitere Teile beschädigt sind.
Gutachten oder Kostenvoranschlag? →Schildern Sie mir, was passiert ist. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir die nächsten Schritte. Welche Untersuchung nötig ist und was sie kostet, besprechen wir vor dem Auftrag.
Schaden besprechen →Ich nehme die Fahrzeugdaten, den Zustand und die festgestellten Schäden auf. Dazu gehören auch erkennbare Vor- oder Altschäden. Die Fotos zeigen, worauf sich meine Feststellungen beziehen.
Die Reparaturkalkulation beschreibt die betroffenen Teile, die erforderlichen Arbeiten und ihre Kosten. Deuten die Befunde auf verdeckte Schäden hin, besprechen wir, welche weitere Untersuchung nötig ist.
Je nach Schadenfall bewerte ich auch den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und eine mögliche Wertminderung. Hinzu kommt die voraussichtliche Dauer der erforderlichen Reparatur.
Sie nennen mir den Schaden und den Fahrzeugstandort. Wir besprechen den Umfang, das Honorar und den Besichtigungstermin. Für den ersten Kontakt können Sie jederzeit anrufen oder schreiben.
Am vereinbarten Fahrzeugstandort untersuche und fotografiere ich die betroffenen Bereiche. Für die Kalkulation halte ich die nötigen Fahrzeug- und Schadendaten fest.
Sie erhalten Ihr Gutachten mit den Schadenfotos, der Reparaturkalkulation und den erforderlichen Bewertungen. Ich erläutere Ihnen die Ergebnisse. Den Fertigstellungstermin stimmen wir für Ihren Fall ab.
Ein erstes Gespräch ist noch kein Auftrag. Sie erfahren vorab, welches Gutachten zu Ihrem Schaden passt und wie es abgerechnet wird.
Sie können Ihr Anliegen per Telefon oder WhatsApp mit mir besprechen.
Umfang, Honorar und Zahlungsweise klären wir, bevor Sie mich beauftragen.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die erforderlichen Gutachterkosten. Ich biete die Direktabrechnung mit ihr an.
Bei Mithaftung oder einem Bagatellschaden können Kosten bei Ihnen verbleiben. Für Kaskoschäden gelten die Bedingungen Ihres Vertrags. Mögliche Eigenkosten besprechen wir vor dem Auftrag.
Ich nehme Ihr Fahrzeug selbst auf und bespreche das Ergebnis mit Ihnen. Meine Basis ist Bötzingen; für Besichtigungen bin ich in Freiburg und Südbaden unterwegs.
Fehlt etwas, sprechen wir das vor dem Termin durch. Bitte nennen Sie auch, ob das Fahrzeug sicher zugänglich ist oder bereits in einer Werkstatt steht.
Nein. Bei einem begrenzten Schaden kann ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten passen. Aus dem sichtbaren Kratzer allein lassen sich Umfang und Kosten aber nicht zuverlässig ableiten. Die Unterschiede im Überblick.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die erforderlichen Gutachterkosten. Das gilt nicht pauschal für jeden Schaden. Kostenübernahme, Ausnahmen und Direktabrechnung →
Ja. Klären Sie vor einer eigenen Beauftragung mit Ihrer Versicherung, welches Vorgehen und welche Kostenübernahme Ihr Vertrag vorsieht. Das gilt etwa auch bei Hagel- oder Wildschäden.
Meine Aufgabe ist die technische Begutachtung und Bewertung. Rechtsberatung und die Durchsetzung strittiger Ansprüche gehören in anwaltliche Hände.
Eine kurze Schilderung reicht für den Einstieg. Welche Unterlagen nötig sind und wie es weitergeht, kläre ich mit Ihnen im Gespräch.
Das Erstgespräch ist kostenlos. Honorar und Zahlungsweise vereinbaren wir vor einem Auftrag.
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Besichtigung bei Ihnen oder am Fahrzeugstandort nach Absprache.
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